Ob die Cannabispoilitk der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig ist, ist eine Frage, die in der Öffentlichkeit immer wieder aufkommt. Nicht umsonst, denn einige gute Argumente sprechen dafür. Durch die sogenannte Justizkampagne gewinnt das Thema nach Jahren jetzt wieder an Bedeutung. Nicht zum ersten Mal werden sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVG) mit dem in der Bevölkerung sehr kontrovers diskutierten Cannabisverbot auseinandersetzen müssen. Doch das letzte mal liegt mittlerweile mehr als 15 Jahre zurück.
Die Justizkampagne des DHV hat den Stein ins Rollen gebracht
Konfrontiert wird das oberste Gericht in Karlsruhe mit dem Cannabisverbot durch eine Kampagne, die der Deutsche Hanfverband DHV auf den Weg gebracht hat. In langer Vorbereitung hatte man zuerst Spenden gesammelt und anschließend den sogenannten Normenkontrollantrag entworfen. Der auch als Richtervorlage bezeichnete Antrag richtet sich vornehmlich an Juristen, in zweiter Linie auch an Cannabiskonsumenten, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und denen eine Verhandlung vor Gericht bevorsteht. Die Vorlage kann genutzt werden, um eine Verfassungsbeschwerde gegen das Cannabisverbot beim BVG einzureichen.
Die Richtervorlage soll den Juristen die Verfassungsbeschwerde einfach machen
Durch reichlich mediale Präsenz in Fachpublikationen für Juristen sollen so viele Richter wie möglich angesprochen werden. Das Ziel ist, dass viele sich anschließen und ihrerseits den Normenkontrollantrag stellen. Dies würde den Druck auf das BVG erhöhen und damit auch die Chancen, das Cannabisverbot in Deutschland endlich zu kippen. Angesichts der Bewegungsstarre der Bundesregierung in diesem Thema ist die Justiz diejenige Staatsmacht, bei der die Chancen auf eine baldige Liberalisierung der Cannabispolitik am besten stehen.
Jugendrichter Andreas Müller macht es vor, auf dass ihm viele folgen mögen
Der in Deutschland bereits als Legalisierungsbefürworter bekannte Richter Andreas Müller aus Bernau in Brandenburg zählt zum einen zu den Schirmherren der Justizkampagne des DHV. Zum anderen wird er aber auch selbst aktiv. Er gibt Interviews und wirbt auch bei Auftritten vor der Kamera für die Richtervorlage und die Kampagne. Aber er selbst ist auch der erste Richter, der Verfassungsbeschwerde einreichen wird. In der vergangenen Woche hatte er gleich drei Fälle zu verhandeln, in denen der Besitz von Cannabis angeklagt war. Zwei dieser Fälle eigneten sich für die Richtervorlage. Diese nutzt Richter Müller, um das oberste Gericht in Karlsruhe anzurufen und die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten erneut in Frage zu stellen.
Die obersten Gerichte anderer Nationen haben die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots bereits anerkannt
Es wird noch einige Tage dauern, bis die entsprechenden Vorlagen für die beiden Fälle spezifiziert sind und beim BVG eingereicht werden können. Doch die Justizkampagne geht weiter. Hoffentlich schließen sich noch einige Richter und Angeklagte an und bringen ihre Fälle vor das BVG. Andere Länder wie Südafrika und Mexiko haben es vorgemacht. Dort haben die obersten Gerichte die Cannabisprohibition beendet, da sie verschiedene Grund- und Freiheitsrechte verletzt. Dies sollte auch dem deutschen Bundesverfassungsgericht möglich sein, denn die Rechtsnormverletzungen sind doch ziemlich offensichtlich.